Offenlegung zum Vertrieb von Anlageprodukten gem. Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Disclosure-VO)088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Disclosure-VO)
Als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten erbringt die Firma Activa OG Dienstleistungen in Form der Versicherungsberatung, auch für “IBIP“. Aufgrund dieser Dienstleistungen fällt die Firma Activa OG unter den Begriff des „Finanzberaters“ gemäß Disclosure-VO und hat die entsprechenden Offenlegungspflichten zu erfüllen.
Die Firma Activa OG verfolgt derzeit noch keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere da sämtliche Produktpartner (Produkthersteller) der Firma Activa OG ebenfalls der Disclosure-VO unterliegen und Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen und offenzulegen haben.
Die Produktpartner der Firma Activa OG sind insbesondere zur Erstellung der jeweiligen vorvertraglichen Produktinformationen verpflichtet, in denen identifizierte Nachhaltigkeitsrisiken wiedergegeben werden oder andernfalls eine entsprechende Erklärung enthalten ist. Diese Produktinformationen werden dem Kunden im Zuge der Beratung zur Verfügung gestellt und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken bei Bedarf erläutert.
Nachdem die Firma Activa OG davon ausgeht, dass Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkung auf die Rendite bereits durch die Produktpartner berücksichtigt werden und diese darüber informieren, jedoch die Möglichkeit der einheitlichen Bereitstellung dieser Informationen derzeit nicht gegeben ist, werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie als nicht relevant erachtet.
Eventuelle nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden in der Versicherungsberatung nicht berücksichtigt, da diese Informationen durch die Produktpartner derzeit noch nicht einheitlich bereitgestellt werden können.
Im Rahmen der Vergütungspolitik der Firma Activa OG werden bei den bezogenen Vergütungen keinerlei Anreize gesetzt, übermäßige Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen oder nicht einzugehen.
Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit bietet die Finanzmarktaufsicht in ihrem Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. (Link zur FMA)